Aktuelle Pandemie-Regelung
Aktuelle Regelungen zum Zugang zum Business-Bereich und den Logen
+++++ Zugang Business-Räumlichkeiten ++++++
Sky-Lounge und Logen
- 2G+ -Regelung (genaue Zutrittsbedingungen s.u.)
- Maskenpflicht beim Verlassen der Loge/des Sitz- oder Stehplatzes in der Sky-Lounge sowie auf dem Sitzplatz auf der Tribüne
- Rückkehr zur festen Tischzuweisung in den Business-Räumlichkeiten anhand eines Tischplans
- Abholung der Speisen und Getränke an der Theke möglich (Buffet). Es dürfen maximal fünf Gäste gleichzeitig am Buffet verweilen.
- Nachverfolgungspflicht entfällt weiterhin (keine Luca App notwendig)
Team-Lounge
- 2G+ -Regelung (genaue Zutrittsbedingungen s.u.)
- Maskenpflicht beim Verlassen des Sitz- oder Stehplatzes in der Team-Lounge sowie auf dem Sitzplatz auf der Tribüne
- Rückkehr zur festen Tischzuweisung in den Business-Räumlichkeiten anhand eines Tischplans
- Abholung der Speisen und Getränke an der Theke möglich (Buffet). Es dürfen maximal fünf Gäste gleichzeitig am Buffet verweilen.
- Nachverfolgungspflicht entfällt (keine Luca App mehr notwendig)
+++++ Änderungen zur Einlasssituation: 2G+ -Regelung +++++
Gäste mit folgenden Nachweisen erhalten Zutritt zu den Business-Räumlichkeiten:
Zutritt (ohne Testpflicht)
- Geboostert (ab dem Folgetag der Booster-Impfung)
- Frisch doppelt geimpft (ab dem 15. Tag und max. 3 Monate nach der Zweitimpfung)
- Genesen (max. 3 Monate ab dem Tag der positiven PCR-Testung) und doppelt geimpft
- Genesen (max. 3 Monate ab dem Tag der positiven PCR-Testung) und frisch 1x geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Erstimpfung)
- Frisch Genesen (max. 3 Monate ab dem Tag der positiven PCR-Testung)
Zutritt (mit Testpflicht)
- Zweifach geimpft
- Genesen (ab dem 29. Tag und max. 3 Monate nach der positiven PCR-Testung) ohne Impfung
Für Personen mit zusätzlicher Testpflicht bedarf es eines negativen, tagesaktuellen Schnelltests. Der Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein (ausgegangen wird von einer Verweildauer am Sonntag bis 18 Uhr, daher darf der Schnelltest am Samstag erst nach 18 Uhr durchgeführt werden). Der Testnachweis bedarf der Zertifizierung einer offiziellen Teststelle.
Der PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein (ausgegangen wird von einer Verweildauer am Sonntag bis 18 Uhr, daher darf der PCR-Test am Freitag erst nach 18 Uhr durchgeführt werden). Der Testnachweis bedarf der Zertifizierung einer offiziellen Teststelle.
Kinder zwischen sechs bis einschließlich 17 Jahre fallen weiterhin unter die 3G-Regelung. Die Vorlage des Schul-Testhefts oder Schulausweises ist als Nachweis ausreichend. Ab 18 Jahre gilt ebenfalls die 2G+ -Regelung. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von einer Testpflicht befreit.