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SVWW begrüßt das Urteil im Fall Sven B.

„Die ganze Härte des Strafrechts ist notwendig“

| Profis

Der SV Wehen Wiesbaden begrüßt das gegen Sven B. ergangene Urteil wegen schwerer Vergewaltigung und zigfachen Kindesmissbrauchs ausdrücklich. Die vom Gericht verhängte Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Verbüßung der Freiheitsstrafe zeige die erschütternde Dimension der Taten. „Es ist unbegreiflich und erschütternd, dass Menschen zu einem derartig furchtbaren Verhalten fähig sind. Die ganze Härte des Strafrechts ist notwendig, um diese Täter zu bestrafen und ein solches Verbrechen auch gesellschaftlich zu ächten“, so der SVWW.

Sven B. war bei mehreren Vereinen in der Rhein-Main-Region tätig gewesen. Dabei hatte er seine Taten allerdings nach Feststellung der Staatsanwaltschaft nicht im Rahmen seiner Arbeit als Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden verübt. Zuletzt war er aber beim SVWW tätig gewesen und nach Bekanntwerden der Ermittlungen sofort freigestellt und dann fristlos entlassen worden.

„Wir stellen unsere Strukturen permanent auf den Prüfstand, um bestmöglich mit den uns anvertrauten Spielern umzugehen und haben uns dahingehend als Verein einiges vorgenommen“, erklärt der Drittligist.  So unterziehen sich die Rot-Schwarzen als einer der ersten Vereine überhaupt im Rahmen einer Kooperation mit der Sportjugend Hessen einer externen Evaluation des Nachwuchsleistungszentrums. Dazu kommen mehrere Workshop-Angebote für Spieler, Eltern und Angestellte. Außerdem hat der SVWW ein Kindeswohl-Gremium installiert, in dem neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NLZs aus allen Bereichen auch Spieler und Eltern vertreten sind.

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In eigener Sache: Der SV Wehen Wiesbaden hatte durch die Ereignisse in der öffentlichen Wahrnehmung Schaden hinnehmen müssen, unter anderem weil immer wieder Fotos seines Nachwuchsleistungszentrums im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht wurden und so der Eindruck entstanden war, es würde sich um den Tatort handeln.

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