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Beitragsordnung des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.
§1 Über die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums.
§2 Die Monatsbeiträge betragen:
- §2.1 für Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres € 7,50
- §2.2 für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 5,00
- §2.3 für Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre auf Anfrage mit Nachweis € 5,00
- §2.4 für Rentner auf Anfrage mit Nachweis € 5,00
§3 Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben freien Eintritt zu den Meisterschaftsspielen auf dem Halberg
§4 Das Präsidium kann Mitglieder in begründeten Fällen beitragsfrei stellen
§5 Die Jugendabteilungen sind berechtigt, mit Zustimmung des Präsidiums Sonderbeiträge zu erheben.
§6 Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zum Zwecke der Nachwuchsförderung verwandt
Satzung des SV Wehen 1926 Taunusstein e.V.
Unsere Satzung zum Nachlesen als pdf.